Aktuelles zum Bußgeldkatalog: 
 
Die StVO-Novelle, welcher der Bundesrat bereits im Februar 2020 zugestimmt hat, wurde auf Empfehlung der Bundesregierung auch im Land Sachsen vorerst wieder ausgesetzt.        Für die Ahndung verkehrsrechtlicher Zuwiderhandlungen wird bis zum Inkrafttreten einer neuen Reglung der alte Bußgeldkatalog wieder angewendet.
 
 
 
 



Überschreitung: km/h
(Beisp.: 75 bei 50 = 25 km/h)
Tatort: geschlossener Ortschaften
Fahrzeugart:
Probezeit:

powered by verkehrsportal.de